Pflegeberatung Beratungen zum Thema Pflege

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Unsere Pflegeberater/innen unterstützen Sie und Ihre Angehörigen dabei, sich in der Pflegelandschaft zu orientieren und sich darüber hinaus auf eine Pflege vorzubereiten und die Pflegesituation so zu gestalten, dass sie auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir beschreiten mit Ihnen und im Auftrag der Pflegekassen nach § 37.3 SGB XI einen würdigen Weg, welcher für Sie ein Plus an Information und Unterstützung, und für uns ein nachhaltig gutes Gefühl beinhaltet denn das Wohlergehen unserer Klienten und Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen liegt uns sehr am Herzen. 

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Wer kann eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen?

  • Menschen mit Pflegegrad 1 dürfen alle sechs Monate freiwillig an einer Beratung teilnehmen.
  • Personen, die Pflegegeld beziehen oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, erhalten eine verpflichtende Beratung nach §37 Abs. 3 SGB XI, um die Qualität der Pflege zu sichern.
  • Wer Pflegegrad 2 oder 3 hat, erhält alle sechs Monate eine hilfreiche Besprechung mit unserem qualifizierten Fachpersonal.
  • Menschen mit Pflegegrad 4 und 5 erhalten eine verpflichtende Pflegeberatung zum Informationsaustausch und zur Sicherung der Pflegequalität alle drei Monate.
     

Starten Sie gemeinsam mit unserem empathischen Team von Alltagsbegleiter Berlin in eine hoffnungsfrohe Zukunft durch. Gemeinsam mit Ihnen machen wir Pflege und unterstützende Hilfe jeden Tag ein bisschen besser. Wir sind uns ganz sicher: Zusammen sind wir stark!